
Liebe Sportler*innen,
bitte beachtet: Ab dem 14.01.2022 gilt im Kreis Groß-Gerau aufgrund der hohen Inzidenzzahlen die 2G-plus-Regel für die Innenräume von Sportstätten und Fitness-Studios.
Alle Sportler müssen einen Nachweis vorlegen über:
– Vollständige Impfung (2. Impfung muss 14 Tage her sein) plus ein Nachweis über einen negativen tagesaktuellen offiziellen Schnelltest oder
– Genesung (Testergebnis darf max. 6 Monate alt sein) plus ein Nachweis über einen negativen tagesaktuellen offiziellen Schnelltest oder
– Booster (=3x geimpft)
– Ausgenommen sind weiterhin Kinder und Jugendliche unter 18, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
Achtung: Wenn Kinder/Jugendliche geimpft sind, müssen sie zusätzlich einen Testnachweis erbringen.
Lieben Dank für euer Verständnis und die Einhaltung der Regeln.
Bleibt gesund!