
Liebe Mitglieder*innen,
aufgrund der Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau vom 18.08.2021 müssen wir die Regeln ab 19.08.2021 leider wieder ändern.
Ab dem 19.08.2021 gilt die 3G-Regel für die Innenräume von Sportstätten (auch Fitness-Studios), d.h. alle Sportler*innen müssen einen schriftlichen Nachweis vorlegen über:
- Vollständige Impfung (2. Impfung muss 14 Tage her sein) oder
- Genesung (Testergebnis darf max. 6 Monate alt sein) oder
- einen aktuellen negativen Corona-Test (max. 24 Stunden alt) oder
- die Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schüler*innen sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen.
Bitte bringt den schriftlichen Nachweis zum Training mit. Unsere Übungsleiter*innen haben eine Dokumentationspflicht.
Besten Dank für die Beachtung und euer Verständnis!
Euer Team der TGS Walldorf